Letzte Aktualisierung: 25.11.2009

Einkommensarmut: Quote der Sozialleistungsbezieher

Erfasst werden hier alle Bezieher und Bezieherinnen von staatlichen Sozialleistungen, in Prozent der Bevölkerung.

Zielbezug:

Niedrige Einkommen und Armut stehen bei den betroffenen Menschen einer Befriedigung selbst wichtigster Grundbedürfnisse wie Wohnen und gesunder Ernährung entgegen (und drängen zudem ökologische Aspekte bei ihren täglichen Entscheidungen zurück).
Die Quote an SozialleistungsbezieherInnen benennt – unangreifbar – die Gruppe, die am untersten Ende der (lokalen) Einkommenspyramide rangiert und unter Armutsverhältnissen leben muss. Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass der offizielle Armutsbegriff noch von weit höheren Grenzen ausgeht als die Regelsätze, die den Menschen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz zugestanden werden.


Zielwert:

Offizielle Zielvorgaben der Stadt Dortmund oder anderer Einrichtungen liegen nicht vor.
Die Quote sollte nach Auffassung des für diese Seite verantwortlichen Instituts Akoplan  mittel­fristig unter einen Wert von 5 Prozent gedrückt werden - allerdings ohne die Anwendung sachfremder Methoden wie behördlicher Willkür,  individueller Schikane, Einschüchterung/
Beschämung von Antragsstellenden oder der Knüpfung von Bewilligungen an sachfremde Bedingungen (wie z.B. individuelle Vorleistungen oder allgemeines Wohlverhalten)1. Der Zielwert von 5 Prozent mag gerade angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise als ambitioniert erscheinen, ist aber auf mittlere Sicht machbar.
Eine Alternative wäre die - von verschiedenen Seiten geforderte - Einführung eines armutsfesten „bedingungslosen Grundeinkommens“ oder auch „Bürgergelds“.

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1 Die derzeitige Praxis vieler JobCenter bietet genügend Anlass für eine solche einschränkende Bemerkung. Da erfolgreiche Vermittlungen in Arbeit in Zeiten der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise naturgemäß eher selten geworden sind, die Bundesregierung aber über die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin auf eine Senkung der Arbeitslosenzahl wie auch der Ausgaben für passive Leistungen drängt, verlegen sich immer mehr Vermittler auf Methoden der Einschüchterung und der Sperrung von Leistungen für den Lebensunterhalt. Allein im Jahr 2008 wurden bundesweit über 780.000 Sanktionen gegen Empfänger von Leistungen nach SGB II verhängt, bei einer Grundgesamtheit von 6.9 Mio. Personen (Jahresdurchschnitt 2008, nur SGB II). Seit dem Spätsommer 2009 ist deshalb eine bundesweite Kampagne im Gange, die ein vollständiges Moratorium für alle derzeit gegen Hartz IV-Bezieher laufenden Sanktionen fordert (siehe www.sanktionsmoratorium.de).
Vgl. auch den Offenen Brief des Hauptpersonalrats an den Vorstandsvorsitzenden der BA, Herrn Weise, vom 5.6.2009, im Internet hier nachzulesen


Wechselwirkungen/Zielkonflikte:

Wechselwirkungen insbesondere hinsichtlich Obdachlosigkeit, Schulabschlüsse, Klima- und Ressourcenschutz/Energienutzung, PKW-Dichte, Fahrradverkehr; auch (seit Einführung des Sozialtickets in Dortmund aber weniger ausgeprägt): Zahl der Festabonnenten der öffentlichen Verkehrsbetriebe.


Vergleichsstädte:

Bremen wurde als Vergleichsstadt herangezogen, weil sie von Größenordnung und Struktur her mit Dortmund recht gut vergleichbar ist. Des weiteren herangezogen: die  - wesentlich kleinere Stadt - Münster in Westfalen, als Beispiel für eine Stadt, die nicht – oder zumindest  nicht nennenswert – mit den Strukturproblemen einer altindustriellen Region zu kämpfen hat.
Die sog. Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Bremen betrug Ende 2008 547.360 Einwohner, die Münsters 281.050 Einwohner, also weniger als die Hälfte der Bevölkerung Dortmunds.


Definition Messgrößen:

Einbezogen werden die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung oder von laufender Hilfe zum LU/Sozialhilfe nach SGB XII sowie die Empfänger von laufenden Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Die Summe wird ins Verhältnis zur Wohnbevölkerung gesetzt (Prozent). Stand jeweils der 31.12. des Jahres.


Datenquellen:

a. zu Dortmund
Einwohnerzahlen (Wohnbevölkerung) nach Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Dortmund, aktuelle Schnellübersicht 'Bevölkerung nach Geschlecht' (Juni 2009) im Dortmunder Stadtportal dortmund.de (wird laufend ergänzt)
Empfänger von laufenden Leistungen nach SGB XII und AsylbLG nach Angaben des Dortmunder Sozialamts (auf Anfrage);
Empfänger von Alg II bzw. Sozialgeld nach SGB II aus: 'Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kreisreport)', Statistik der Bundesagentur für Arbeit, lfd.
b. zur Vergleichsstadt Münster
Einwohnerzahlen Münster (Wohnberechtigte Bevölkerung) aus: Jahres-Statistik 2007 der Stadt Münster, hrsg. vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung  Münster; Einwohnerzahl Ende 2008 aus Vierteljahres-Statistik 4/2008, gleicher Herausgeber.
Daten EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB XII und AsylbLG aus: Geschäftsbericht des Sozialamts der Stadt Münster 2008; die Geschäftsberichte werden seit 2004 regelmäßig auch ins Internet eingestellt, unter der Adresse: www5.stadt-muenster.de/schriften/sa_liste50.cfm
Daten EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II aus: wie Dortmund
c. zur Vergleichsstadt Bremen
Einwohnerzahlen Stadt Bremen aus: Statist. Jahrbuch 2008, hrsg. vom Statist. Landesamt Bremen; Zahl für 2008: aus Zahlenspiegel "Bremen in Zahlen 2009", ebenfalls hrsg. vom Statist. Landesamt.
Empfänger von lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe (3. Kap. SGB XII) sowie Empfänger von Regelleistungen nach AsylbLG aus: Statistische Jahrbücher, hrsg. v. Statistischen Landesamt Bremen; jüngere Daten sind derzeit leider nicht öffentlich zugänglich.
Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII im Jahr 2007 aus: Statist. Bericht „Die Sozialhilfe im Lande Bremen im Jahre 2007, Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (KI2 - j / 07); weitere Ausgaben derzeit (August 2009) nicht verfügbar.
EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II: wie Dortmund


Stichtag und Erhebungsintervalle:

Stichtag ist jeweils der 31.12. d. Jahres. Die Quote ist 1x jährlich zu ermitteln, wegen der Zugäng­lichkeit der Daten etwa gegen Mitte des Folgejahres.


Bemerkungen:

Wie schon aus der Quellendarstellung ersichtlich, ist die Datenlage hinsichtlich der Sozialleistungs­bezieher unterschiedlich gut. Manche Städte veröffentlichen, etwa im Kontext mit dem Agenda-Prozess, umfangreiches Datenmaterial dazu, in anderen Städten, etwa Dortmund oder auch Bremen, werden solche Daten nicht oder nur in Teilen veröffentlicht. Punktuelle Aufnahmen (wie der 'Bericht zur sozialen Lage in Dortmund' von 2007) oder Datenaggregationen auf Landesebene (wie in der ansonsten ebenfalls sehr löblichen Darstellung „Lebenslagen in Bremen – Armuts- und Reichtumsbericht für das Land Bremen 2009“ - Entwurf v. März 2009) helfen für unsere Zwecke nicht weiter.
Eine Vergleichbarkeit mit früheren Daten (vor 2005) ist ausgeschlossen, da mit dem Inkrafttreten der Sozialgesetze SGB II und SGB XII große Teile des Sozialleistungssystems auf eine völlig neue Grundlage gestellt wurden. Mit diesen Gesetzen verschwanden die frühere Sozialhilfe nach BSHG wie auch die Arbeitslosenhilfe nach SGB III als vormals eigenständige Leistungen, mit anderen Anspruchsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen. Insbesondere die Einbeziehung aller Arbeitslosen ohne Anspruch auf die Versicherungsleistung Alg I (überwiegend Langzeitarbeitslose) in den Rechtskreis des SGB II  führte zum 1.1.2005 zu einer explosionsartigen Ausdehnung des staatlichen Sozialleistungssystems. Aus den genannten Gründen beginnen die dargestellten Daten ganz bewusst erst mit dem Jahr 2005.
Nicht unerwähnt bleiben soll mit Blick auf die hier dargestellten Daten, dass es in Deutschland eine nicht unerhebliche Dunkelziffer gibt von Menschen, die zwar anspruchsberechtigt wären, aus diversen Gründen aber nicht in den offiziellen Statistiken erscheinen.


Beschreibung und Interpretation:

Wegen der teilweise unvollständigen Datenlage ist ein echter Vergleich mit Bremen nur für das Jahr 2007 möglich. Danach ist zumindest erkennbar, dass sich die Armutsprobleme in beiden Städten auf etwa gleichem Niveau bewegen und vom o.g. Zielwert weit entfernt sind.
Bei Münster hingegen stellt sich die Situation mit Werten zwischen 8,5 und 9,1 Prozent wesentlich günstiger dar als in den vorgenannten Städten; der Abstand zu Dortmund bewegt sich in dieser Zeitspanne durchweg zwischen sieben und siebeneinhalb Prozentpunkten. Hierfür kann neben den ganz anderen Wirtschafts- und Bevölkerungsstrukturen und der vergleichsweise niedrigen Arbeitslosig­keit u.U. auch die – für eher ländliche Gegenden typische – größere innere Distanz zu staatlichen Sozialleistungen (Autonomiebedürfnis) eine Rolle spielen.


Handlungsbedarf zur Zielerreichung:

Gewerkschaften, Sozialverbände und auch namhafte Wissenschaftler fordern seit Jahren, bisher allerdings erfolglos, dass der seit Beginn des Jahrzehnts betriebenen Liberalisierung des Arbeits­marktes Einhalt geboten, klare Schranken gegen Lohndumping und eine weitere Prekarisierung von Arbeit eingezogen werden, um eine weitere Ausdehnung von Armut zu vermeiden. Hierzu gehören aus Sicht von Akoplan nicht zuletzt auch Maßnahmen gegen eine Verarmung bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, bei Nachwuchs (insbes. Alleinerziehende) und im Alter.
Ansatzpunkte dafür liegen zunächst in der Einführung eines armutsfesten gesetzlichen Mindest­lohns, der gesetzlichen Eindämmung von Formen prekärer Arbeit, einer deutlichen Anhebung der Regelsätze in den Sozialleistungssystemen sowie Reformen beim Kindergeld und Wohngeld; im weiteren Sinne in der steuerlichen Entlastung von niedrigen bis mittleren Einkommen, einer – als Ausgleich – stärkeren Besteuerung höherer Einkommen sowie einer Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage (z.B. um Einkünfte aus Finanzmarktspekulationen);  auch: Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in den gesetzlichen Sozialversicherungen und Anhebung der Bemessungs­obergrenzen.
Auf kommunaler Ebene: Nutzung der verbliebenen kommunalen Handlungsspielräume, um die betroffenen Haushalte und Personengruppen zu entlasten (z.B. durch günstige Sozialtickets im ÖPNV, preiswertes Mittagessen für Kinder in Kitas und Ganztagsschulen, ausreichende Zahl von Kita- und Krippenplätzen) und ihre Teilnahme am Arbeitsleben, aber auch am sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Leben in der Stadt zu erleichtern.
Weitere Ansatzpunkte: Bindung kommunaler Auftragsvergaben, des kommunalen Beschaffungs­wesens wie auch von Fremdvergaben kommunaler Arbeiten an umwelt- und beschäftigungspoli­tische Vorgaben. Einhaltung der von der Internationalen Arbeitsorganisation ILO vorgegebenen Mindeststandards.
Die Möglichkeiten der Kommunen (samt ihrer Betriebe) sind jedoch diesbezüglich sehr begrenzt. Ohne eine grundlegende Korrektur der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik mit den oben beschriebenen Maßnahmen ist eine Eindämmung der privaten Armut und eine gerechtere Einkommensverteilung, mithin auch die gewünschte drastische Senkung der Quote an Sozialleistungsbeziehern, auch auf mittlere Sicht nicht zu erreichen.


bearbeitet von:

AKOPLAN – Institut für soziale und ökologische Planung e.V., Dortmund;
Dipl.-Ing. Heiko Holtgrave
Stand 31. August 2009


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